Präsident Donald Trump hat mit einer kürzlich erlassenen Durchführungsverordnung den 26. Dezember zum bundesweiten Feiertag erklärt, was zur Schließung von Exekutivbehörden und -ämtern führte, den Rest der Wirtschaft jedoch in einem Zustand teilweisen Betriebs ließ. Die letzte Woche unterzeichnete Anordnung legte fest, dass alle Exekutivbehörden und -ämter der Bundesregierung am Mittwoch, den 24. Dezember 2025, und Freitag, den 26. Dezember 2025, geschlossen bleiben und ihre Angestellten vom Dienst befreit werden.
Im Gegensatz zu gesetzlichen Feiertagen, die vom Kongress festgelegt werden, wie z. B. Weihnachten, gilt dieser Präsidialerlass ausschließlich für die Exekutive der Bundesregierung. Das bedeutet, dass der Privatsektor, die Bundesstaaten und selbst unabhängige Bundesbehörden wie der Postdienst rechtlich nicht an die Anordnung gebunden sind.
Die Durchführungsverordnung schuf faktisch ein fünftägiges Wochenende für Bundesangestellte innerhalb der Exekutive. Während Bundesbehörden geschlossen waren, waren die Auswirkungen auf andere Sektoren unterschiedlich. Viele private Unternehmen blieben geöffnet, während einige mit reduzierten Arbeitszeiten arbeiteten. Die Regierungsstellen der Bundesstaaten folgten weitgehend ihren eigenen Zeitplänen, unabhängig von der Bundesanweisung.
Die Entscheidung löste eine Debatte aus, wobei einige den verlängerten Feiertag für Bundesangestellte lobten und andere die wirtschaftlichen Auswirkungen der teilweisen Schließung in Frage stellten. Befürworter argumentierten, dass der zusätzliche freie Tag eine dringend benötigte Pause für Regierungsangestellte darstelle und die Moral stärke. Kritiker äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich möglicher Dienstunterbrechungen und der Gesamtkosten für die Steuerzahler.
Der Postdienst, als unabhängige Bundesbehörde, setzte seinen Betrieb am 26. Dezember fort. Diese Unterscheidung verdeutlichte den begrenzten Umfang der Durchführungsverordnung, die sich nur direkt auf die Exekutive auswirkte.
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