Das Vereinigte Königreich hat Visabeschränkungen für die Demokratische Republik Kongo (DRK) verhängt und begründet dies mit mangelnder Kooperation bei der Rückführung von Migranten ohne gültige Papiere und Personen, die wegen Straftaten verurteilt wurden. Das Innenministerium gab die Maßnahmen am späten Samstag zusammen mit der Bekanntgabe von Abkommen mit Angola und Namibia zur Verbesserung der Rückführung ihrer jeweiligen Staatsbürger bekannt.
Laut der Erklärung des Innenministeriums sind die Visabeschränkungen für die DRK eine direkte Reaktion auf das wahrgenommene Versäumnis der kongolesischen Regierung, mit den neuen Richtlinien des Vereinigten Königreichs zur Rückführung von Migranten zusammenzuarbeiten. Die genaue Art der Visabeschränkungen wurde in der Ankündigung nicht näher erläutert.
Die Abkommen mit Angola und Namibia stellen einen bedeutenden Schritt in der umfassenderen Reform des britischen Asylsystems von Innenministerin Shabana Mahmood dar, die ursprünglich letzten Monat vorgestellt wurde. Diese Reformen zielen darauf ab, den Flüchtlingsstatus vorübergehend zu gestalten und die Effizienz der Bearbeitung von Asylanträgen zu erhöhen. Mahmood erklärte letzten Monat, dass die Reformen notwendig seien, um "die Integrität der Grenzen des Vereinigten Königreichs zu gewährleisten und echten Flüchtlingen Vorrang einzuräumen".
Der Druck auf das Vereinigte Königreich, die Zahl der Migranten ohne gültige Papiere innerhalb seiner Grenzen zu verringern, hat zugenommen. Die Regierung argumentiert, dass die Rückführung von Personen, die nicht berechtigt sind, im Vereinigten Königreich zu bleiben, unerlässlich ist, um ein faires und effektives Einwanderungssystem aufrechtzuerhalten. Kritiker haben jedoch Bedenken hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen auf schutzbedürftige Personen und der menschenrechtlichen Auswirkungen solcher Maßnahmen geäußert.
Die Abkommen mit Angola und Namibia sehen eine Verpflichtung zur Straffung des Verfahrens zur Überprüfung der Staatsangehörigkeit von Personen und zur Ausstellung der für ihre Rückkehr erforderlichen Reisedokumente vor. Es bleibt unklar, welche konkreten Anreize Angola und Namibia angeboten wurden, um diese Abkommen zu sichern.
Das Innenministerium hat noch keine konkreten Daten über die Zahl der DRK-Staatsangehörigen veröffentlicht, gegen die derzeit Ausweisungsverfügungen vorliegen. Weitere Einzelheiten zur Umsetzung der Visabeschränkungen und zu den operativen Aspekten der Abkommen mit Angola und Namibia werden voraussichtlich in den kommenden Wochen veröffentlicht. Der Schritt wird wahrscheinlich auf Kritik von Menschenrechtsorganisationen und Oppositionsparteien stoßen, die bereits Bedenken hinsichtlich der umfassenderen Auswirkungen der Asylreformen der Innenministerin geäußert haben.
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