Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen von Online-Belästigung und die Möglichkeit der Strafverfolgung nach französischem Recht. Die meisten Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen von bis zu acht Monaten, während einer wegen Nichterscheinens vor Gericht sofort inhaftiert wurde. Zusätzlich zu den Haftstrafen wurden bei einigen Angeklagten die Social-Media-Konten gesperrt, eine Maßnahme, die ihre Fähigkeit zur weiteren Beteiligung an Online-Missbrauch einschränken soll. Der Richter erklärte, dass die acht Männer und zwei Frauen in der klaren Absicht gehandelt hätten, Brigitte Macron zu schaden, indem sie abwertende und beleidigende Bemerkungen online veröffentlichten.
Der Fall unterstreicht die wachsende Besorgnis über die Verbreitung von Fehlinformationen und die Nutzung von Social-Media-Plattformen, um Einzelpersonen mit böswilliger Absicht ins Visier zu nehmen. Cybermobbing, das oft durch die online gewährte Anonymität begünstigt wird, kann schwerwiegende psychische und emotionale Folgen für die Opfer haben. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass dieses Urteil einen Präzedenzfall für zukünftige Fälle von Online-Belästigung und -Verleumdung in Frankreich schaffen könnte.
Zwei der Angeklagten, Natacha Rey, eine selbsternannte unabhängige Journalistin, und Amandine Roy, eine Internet-Wahrsagerin, wurden bereits 2024 wegen Verleumdung schuldig befunden, weil sie fälschlicherweise behauptet hatten, Frankreichs First Lady habe nie existiert. Sie behaupteten, ihr Bruder, Jean-Michel Trogneux, habe sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen und ihre Identität angenommen. Diese Verurteilung wurde jedoch später im Berufungsverfahren aufgehoben. Das Berufungsgericht argumentierte, dass die Behauptung, jemand habe sein Geschlecht geändert, keine Verleumdung darstelle.
Die Strafverfolgung dieser Personen spiegelt eine umfassendere Anstrengung der französischen Behörden wider, Hassreden im Internet zu bekämpfen und Einzelpersonen vor Cybermobbing zu schützen. Der Fall wirft auch Fragen nach der Verantwortung von Social-Media-Plattformen auf, Inhalte zu moderieren und die Verbreitung schädlicher Fehlinformationen zu verhindern. Obwohl die von den Angeklagten verwendeten spezifischen Plattformen nicht offengelegt wurden, erinnert der Fall daran, dass Online-Plattformen potenziell für böswillige Zwecke genutzt werden können. Das Ergebnis dieses Falls wird wahrscheinlich weitere Debatten und Diskussionen über die Regulierung von Online-Inhalten und den Schutz von Einzelpersonen vor Cybermobbing anregen.
Discussion
Join the conversation
Be the first to comment