Die meisten Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen von bis zu acht Monaten, während einer wegen Nichterscheinens vor Gericht sofort inhaftiert wurde. Zusätzlich zu den Haftstrafen wurden bei einigen Angeklagten die Social-Media-Konten gesperrt, was ihre Fähigkeit einschränkte, schädliche Inhalte online weiter zu verbreiten. Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagten mit der klaren Absicht handelten, Brigitte Macron durch ihre Online-Aktivitäten zu schaden.
Der Fall unterstreicht die wachsende Besorgnis über Online-Belästigung und die rechtlichen Konsequenzen für diejenigen, die Cyber-Mobbing betreiben. Die Verbreitung von Fehlinformationen und bösartigen Inhalten im Internet hat sich zu einer erheblichen Herausforderung für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Privatpersonen gleichermaßen entwickelt, was zu einer verstärkten Kontrolle von Social-Media-Plattformen und der Verantwortung der Nutzer führt.
Zwei der Angeklagten, Natacha Rey, eine selbsternannte unabhängige Journalistin, und Amandine Roy, eine Internet-Wahrsagerin, wurden bereits 2024 wegen Verleumdung schuldig befunden, weil sie behauptet hatten, Frankreichs First Lady habe nie existiert und ihr Bruder, Jean-Michel Trogneux, habe sein Geschlecht geändert und ihren Namen angenommen. Diese Verurteilung wurde später im Berufungsverfahren aufgehoben, wobei das Berufungsgericht argumentierte, dass die Behauptung, jemand habe sein Geschlecht geändert, nicht per se diffamierend sei.
Das Gerichtsverfahren gegen die zehn Personen unterstreicht das Engagement des französischen Rechtssystems bei der Bekämpfung von Cyber-Mobbing und dem Schutz von Einzelpersonen vor Online-Belästigung. Der Fall dient als Warnung für diejenigen, die sich an solchem Verhalten beteiligen, und zeigt, dass die Verbreitung falscher und bösartiger Informationen im Internet Konsequenzen hat. Die von den Angeklagten verwendeten spezifischen Plattformen wurden nicht offengelegt, aber der Fall wirft Fragen nach der Rolle von Social-Media-Unternehmen bei der Überwachung und Entfernung schädlicher Inhalte auf. Der Ausgang dieses Falls könnte zukünftige rechtliche Schritte gegen Cyber-Mobber beeinflussen und zu strengeren Vorschriften in Bezug auf Online-Rede führen.
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