Ein Abgeordneter aus Utah hat diese Woche einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Steuer auf Pornoseiten erheben würde, die innerhalb des Staates tätig sind, und damit die Debatten über freie Meinungsäußerung und die Zukunft der Erwachsenenunterhaltungsindustrie neu entfacht. Staatssenator Calvin Musselman, ein Republikaner, brachte den Gesetzentwurf ein, der eine Steuer von 7 Prozent auf die gesamten Einnahmen aus Verkäufen, Vertrieb, Mitgliedschaften, Abonnements, Aufführungen und Inhalten erheben würde, die als schädlich für Minderjährige gelten. Die Steuer würde für Material gelten, das in Utah produziert, verkauft, gefilmt, generiert oder anderweitig basiert ist.
Wenn der Gesetzentwurf verabschiedet wird, würde er im Mai in Kraft treten und von Erwachsenen-Websites eine jährliche Gebühr von 500 Dollar an die State Tax Commission verlangen. Laut dem Gesetz würde das aus der Steuer generierte Einkommen dem Utah Department of Health and Human Services zugewiesen, um die psychische Gesundheit von Teenagern zu stärken. Musselman reagierte nicht auf Anfragen nach einem Kommentar.
Die vorgeschlagene Steuer kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Altersverifikationsgesetze die Erwachsenenindustrie weiterhin umgestalten und Kontroversen über die freie Meinungsäußerung im Internet auslösen. Eine neue Welle des amerikanischen Konservatismus hat dazu geführt, dass mehr US-Gesetzgeber eine stärkere Beschränkung von Inhalten für Erwachsene fordern. Im September wurde Alabama der erste Staat, der eine Altersverifizierung für den Zugriff auf Websites für Erwachsene vorschreibt.
Die Erwachsenenunterhaltungsindustrie, ein globaler Multi-Milliarden-Dollar-Markt, ist seit langem mit Kontrollen und Regulierungen konfrontiert. Steuern auf Inhalte für Erwachsene sind nicht neu, und einige Staaten erheben bereits Umsatzsteuern auf physische Produkte für Erwachsene. Die Besteuerung von Online-Inhalten birgt jedoch einzigartige Herausforderungen, darunter Fragen der Gerichtsbarkeit und Bedenken hinsichtlich der Zensur. Kritiker argumentieren, dass solche Steuern verfassungswidrig sein könnten und die Rechte auf freie Meinungsäußerung und freie Meinungsentfaltung gemäß dem ersten Zusatzartikel zur Verfassung verletzen. Sie argumentieren auch, dass diese Steuern die Erwachsenenindustrie unverhältnismäßig stark ins Visier nehmen und stigmatisieren.
Die Zukunft des Gesetzentwurfs bleibt ungewiss, da er das Gesetzgebungsverfahren in Utah durchläuft. Seine potenziellen Auswirkungen auf die Erwachsenenindustrie und die breitere Debatte über die Regulierung von Online-Inhalten werden genau beobachtet werden.
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