Timothy Busfield erschien am Mittwoch per Zoom aus dem Metropolitan Detention Center in Albuquerque vor Gericht und sah sich Anklagen wegen sexuellen Missbrauchs eines 7-jährigen Jungen gegenüber. Der mutmaßliche Vorfall ereignete sich laut Gerichtsdokumenten am Set von "The Cleaning Lady".
Richterin Felicia Blea-Rivera führte den Vorsitz bei der Anhörung, bei der Busfield, der einen orangefarbenen Gefängnisoverall trug, darüber informiert wurde, dass er weiterhin in Haft bleiben würde. Eine Anhörung zum Antrag des Staates, ihn bis zum Prozessbeginn in Haft zu halten, ist innerhalb von fünf Tagen geplant. Während der ersten Gerichtsverhandlung wurde kein Plädoyer abgegeben.
Der Fall hat Schockwellen durch die Unterhaltungsindustrie gesendet und Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Kindern an Film- und Fernsehsets geweckt. Produktionsfirmen sehen sich einer verstärkten Kontrolle ihrer Protokolle zum Schutz junger Schauspieler ausgesetzt. Branchenanalysten vermuten, dass dieser Fall zu strengeren Vorschriften und einer stärkeren Überwachung der Set-Umgebungen führen könnte, was sich potenziell auf Produktionsbudgets und -zeitpläne auswirken würde.
Busfield, ein erfahrener Schauspieler mit einer langen Karriere in Fernsehen und Film, stellte sich Anfang dieser Woche der Polizei, nachdem die Anklage erhoben worden war. Die Details um den mutmaßlichen Missbrauch werden noch bekannt, und die Ermittlungen dauern an.
Die Staatsanwaltschaft strebt an, Busfield im Gefängnis zu behalten, da sie argumentiert, dass er eine Fluchtgefahr darstellt und eine potenzielle Gefahr für das mutmaßliche Opfer ist. Die Verteidigung wird voraussichtlich seine Freilassung gegen Kaution beantragen und dabei auf seine Kooperation mit den Behörden und sein Fehlen eines Vorstrafenregisters verweisen.
Die bevorstehende Anhörung wird entscheiden, ob Busfield bis zum Prozessbeginn in Haft bleibt. Das Gericht wird die von der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung vorgelegten Beweise prüfen, bevor es eine Entscheidung trifft. Es wird erwartet, dass der Fall im Laufe des Gerichtsverfahrens erhebliche Medienaufmerksamkeit erregen wird.
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