
IN ENTWICKLUNG: NHS-Gerichtsurteil: Verletzte Kinder können entgangene Einnahmen geltend machen!
IN ENTWICKLUNG: NHS-Gerichtsurteil: Verletzte Kinder können entgangene Einnahmen geltend machen!
Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs verpflichtet den NHS, Kinder, die durch ärztliche Kunstfehler verletzt wurden, für ihr gesamtes potenzielles Lebenseinkommen zu entschädigen, nicht nur bis zu einer prognostizierten Lebenserwartung. Dieses Urteil, das aus einem Geburtsverletzungsfall von 2015 hervorgeht, könnte die zugesprochenen Schadensersatzansprüche erheblich erhöhen und hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den NHS. Die Entscheidung verdeutlicht die Komplexität der Berechnung zukünftiger Verluste in Fällen mit schweren, lebenslangen Behinderungen.

















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