Adichie teilte ihre Trauer und Vorwürfe der Fahrlässigkeit in einer WhatsApp-Nachricht an Familie und Freunde mit, die anschließend in den sozialen Medien veröffentlicht wurde. "Es ist, als würde man seinen schlimmsten Albtraum leben", schrieb sie. Adichies Team bestätigte die Echtheit der Nachrichten.
Nkanu Nnamdi war einer von Zwillingssöhnen, die Adichie und Esege im Jahr 2024 durch Leihmutterschaft geboren wurden, acht Jahre nach der Geburt ihres ersten Kindes, einer Tochter. Die an das Euracare-Krankenhaus zugestellte Klageschrift signalisiert die Absicht der Familie, die Umstände des Todes des Kindes zu untersuchen und möglicherweise rechtliche Schritte einzuleiten.
Ärztliche Fahrlässigkeit, auch bekannt als Behandlungsfehler, liegt vor, wenn ein Angehöriger der Gesundheitsberufe von den anerkannten Behandlungsstandards abweicht, was zu Verletzungen oder zum Tod eines Patienten führt. Um Fahrlässigkeit nachzuweisen, muss gezeigt werden, dass der Gesundheitsdienstleister eine Sorgfaltspflicht hatte, diese Pflicht verletzt hat und dass die Verletzung direkt zu einem Schaden geführt hat.
Während Einzelheiten der angeblichen Fahrlässigkeit nicht öffentlich bekannt gegeben wurden, deutet die Anforderung von CCTV-Aufnahmen darauf hin, dass die Familie den zeitlichen Ablauf der Ereignisse und die Versorgung von Nnamdi während seiner Krankheit verstehen möchte. Experten für Medizinrecht weisen darauf hin, dass CCTV-Aufnahmen entscheidende Beweismittel sein können, um festzustellen, ob die richtigen Protokolle eingehalten wurden und ob Behandlungsfehler aufgetreten sind.
Das Euracare-Krankenhaus hat sich noch nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen, und es werden weitere Entwicklungen erwartet, sobald das Krankenhaus auf die Klageschrift reagiert und die angeforderten Unterlagen vorlegt. Der Fall unterstreicht die Bedeutung der Rechenschaftspflicht im Gesundheitswesen und die Rechte von Patienten und ihren Familien, Wiedergutmachung zu fordern, wenn sie der Ansicht sind, dass Fahrlässigkeit vorliegt.
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