Laut einer am Freitag von einer Richterin in Minnesota erlassenen Verfügung ist es Bundesbeamten im Raum Minneapolis, die an Einsätzen zur Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen beteiligt sind, untersagt, friedliche Demonstranten, die die Behörden nicht behindern, festzunehmen oder Tränengas gegen sie einzusetzen. Die Entscheidung der US-Bezirksrichterin Kate Menendez bezieht sich auf einen im Dezember eingereichten Fall im Namen von sechs Aktivisten aus Minnesota, die die Aktivitäten von Beamten der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) und der Grenzschutzbehörde beobachten.
Die Entscheidung erfolgt inmitten einer verstärkten Prüfung des Einsatzes von Gewalt durch Bundesbeamte bei Demonstrationen. In der Klage wurde behauptet, dass Bundesbeamte übermäßige Gewalt gegen friedliche Demonstranten angewendet hätten, einschließlich der Festnahme ohne Grund und des Einsatzes von Tränengas. "Das Gericht stellt fest, dass die Kläger eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den Erfolg ihrer Behauptung nachgewiesen haben, dass die Beklagten ihre Rechte aus dem ersten Verfassungszusatz verletzt haben", schrieb Richterin Menendez in ihrer Anordnung.
Die sechs Aktivisten gehören zu Tausenden, die seit dem letzten Monat die Aktivitäten zur Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen im Raum Minneapolis-St. Paul beobachten, nachdem die Trump-Regierung ihren Fokus auf die Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen verstärkt hat. Seit Beginn des Durchgreifens kam es wiederholt zu Zusammenstößen zwischen Bundesbeamten und Demonstranten, die oft schnell eskalierten.
Das Justizministerium leitete eine Untersuchung gegen den Gouverneur von Minnesota und den Bürgermeister von Minneapolis ein. Die genauen Einzelheiten der Untersuchung waren nicht sofort verfügbar, aber es wird vermutet, dass sie im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Protesten und den Interaktionen zwischen Bundesbeamten und Demonstranten steht.
Die Entscheidung ist ein bedeutender Sieg für die Aktivisten und wirft Fragen nach dem angemessenen Einsatz von Gewalt durch Bundesbeamte bei Protesten auf. Sie unterstreicht die Bedeutung des im ersten Verfassungszusatz verankerten Rechts, sich friedlich zu versammeln und zu protestieren, auch wenn man Regierungsaktivitäten beobachtet. Die Regierung hat noch nicht angegeben, ob sie gegen die Entscheidung Berufung einlegen wird. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen, und es werden weitere Gerichtsverfahren erwartet.
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