Das FBI vollstreckte letzte Woche einen Durchsuchungsbefehl in Natansons Wohnung und beschlagnahmte sowohl ihre Arbeits- als auch ihre Privatgeräte. Natanson ist nicht Gegenstand der Ermittlungen, bei denen es um mutmaßliche Lecks durch einen Pentagon-Auftragnehmer geht.
Die Washington Post reichte einen Antrag auf Rückgabe des Eigentums der Reporterin und einen gesonderten Antrag auf eine Stillhalteverfügung ein, um die Überprüfung der beschlagnahmten Geräte bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über deren Rückgabe zu verhindern. Laut einem Gerichtsdokument der Post ist "fast keine der beschlagnahmten Daten auch nur potenziell relevant für den Durchsuchungsbefehl, der sich nur auf Aufzeichnungen bezieht, die von einem einzelnen Regierungsauftragnehmer stammen oder sich auf diesen beziehen". In dem Antrag wurde ferner argumentiert, dass die beschlagnahmten Daten "wesentliches, durch den ersten Verfassungszusatz geschütztes Material" enthalten.
Die Begründung der Regierung für den Durchsuchungsbefehl und die Beschlagnahmung der Geräte hat Bedenken hinsichtlich möglicher Verletzungen der Pressefreiheit und des Schutzes vertraulicher Quellen geweckt. Rechtsexperten beobachten den Fall genau, da er einen Präzedenzfall für künftige Ermittlungen im Zusammenhang mit Journalisten und Regierungslecks schaffen könnte.
Weitere Verhandlungen werden stattfinden, um die nächsten Schritte festzulegen, einschließlich der Frage, ob die Regierung ihre Durchsuchung der Geräte wieder aufnehmen darf oder ob sie an Natanson und die Washington Post zurückgegeben werden. Die Entscheidung des Gerichts wird sich voraussichtlich mit dem Gleichgewicht zwischen den nationalen Sicherheitsinteressen und den Rechten von Journalisten gemäß dem ersten Verfassungszusatz befassen.
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