Das Gericht verhängte gegen die Mehrheit der Angeklagten Bewährungsstrafen von bis zu acht Monaten. Eine Person wurde wegen Nichterscheinens vor Gericht sofort inhaftiert. Gegen mehrere Angeklagte wurden im Rahmen des Urteils auch Sperren ihrer Social-Media-Konten verhängt. Laut dem Richter zeigten die acht Männer und zwei Frauen eine klare Absicht, Brigitte Macron durch ihre abwertenden und beleidigenden Online-Äußerungen zu schaden.
Der Fall verdeutlicht das wachsende Problem der Online-Belästigung und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen. Cybermobbing, das oft koordinierte Angriffe und die Verbreitung von Fehlinformationen beinhaltet, kann schwerwiegende psychische und rufschädigende Folgen für die Opfer haben. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die koordinierte Natur der Online-Kampagne gegen Brigitte Macron ihre Wirkung verstärkte und ein rechtliches Eingreifen rechtfertigte.
Zwei der Angeklagten, Natacha Rey, eine selbsternannte unabhängige Journalistin, und Amandine Roy, eine Internet-Wahrsagerin, wurden bereits 2024 wegen Verleumdung schuldig befunden, weil sie fälschlicherweise behauptet hatten, Frankreichs First Lady existiere nicht und sei in Wirklichkeit ihr Bruder Jean-Michel Trogneux, der sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen habe. Diese Verurteilung wurde später im Berufungsverfahren aufgehoben. Das Berufungsgericht argumentierte, dass die Behauptung, jemand habe sein Geschlecht geändert, keine Verleumdung darstelle.
Die Gerichtsverfahren gegen die zehn Personen unterstreichen den Versuch des französischen Rechtssystems, mit Online-Diffamierung und -Belästigung umzugehen. Während die Meinungsfreiheit geschützt ist, haben die Gerichte die Bereitschaft gezeigt, Personen zu verfolgen, die sich an gezielten Kampagnen mit Fehlinformationen und Missbrauch beteiligen. Die Sperrung von Social-Media-Konten wirft auch Fragen nach der Verantwortung von Social-Media-Plattformen bei der Moderation von Inhalten und der Verhinderung der Verbreitung schädlicher Falschmeldungen auf.
Der Ausgang dieses Falls könnte künftige rechtliche Schritte gegen Cybermobber in Frankreich beeinflussen und möglicherweise als Präzedenzfall für andere Länder dienen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen. Der Fokus liegt nun auf der Überwachung der Vollstreckung der Urteile und der Beobachtung möglicher Berufungen der Angeklagten. Der Fall regt auch zu weiteren Diskussionen über die Notwendigkeit verbesserter digitaler Kompetenz und verantwortungsvollen Online-Verhaltens an.
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