British Gas brauchte 15 Monate, um eine Abschlussrechnung zu erstellen und einer Kundin über 1.500 £ zurückzuerstatten, obwohl der Energie-Ombudsmann bereits fast ein Jahr zuvor eine Entscheidung getroffen hatte. Beth Kojder, die im Oktober 2024 aus ihrer Einzimmerwohnung im Südosten Londons auszog, reichte eine Beschwerde beim Ombudsmann ein, nachdem British Gas es versäumt hatte, eine Abschlussrechnung zu erstellen oder ihr Guthaben zurückzuerstatten.
Der Ombudsmann entschied im Februar 2025 zugunsten von Kojder und wies British Gas an, ihrer Forderung nachzukommen. Dem Ombudsmann fehlt jedoch die rechtliche Befugnis, seine Entscheidungen durchzusetzen. Kojder erhielt diese Woche ein Angebot für ihre Rückerstattung, kurz bevor ihr Fall vor einem Bagatellgericht verhandelt werden sollte.
Kojder beschrieb den Prozess in einer Erklärung gegenüber der BBC als "unerbittlich", "ermüdend" und "völlig zermürbend". Sie hatte British Gas bei ihrem Auszug aus ihrer Wohnung Zählerstände mitgeteilt und eine Abschlussrechnung angefordert.
British Gas erklärte, man sei dabei, "die Abhilfemaßnahme des Ombudsmanns" für Kojder umzusetzen, und entschuldigte sich für die Verzögerung. Das Unternehmen räumte den langen Zeitrahmen ein und bedauerte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Dieser Fall verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen Verbraucher im Umgang mit großen Energieunternehmen konfrontiert sind, sowie die Grenzen der Aufsichtsbehörden bei der Durchsetzung ihrer Entscheidungen. Der Energie-Ombudsmann kann zwar Beschwerden untersuchen und Entscheidungen treffen, doch sein Mangel an rechtlicher Durchsetzungskraft kann zu erheblichen Verzögerungen bei der Beilegung von Streitigkeiten führen. Das Bagatellgericht bot Kojder eine alternative Möglichkeit, eine Lösung zu finden, aber das Verfahren kann für die Verbraucher zeitaufwändig und belastend sein. Der Ausgang ähnlicher Fälle hängt oft von den spezifischen Umständen und den vorgelegten Beweisen ab.
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