Ein Bundesrichter ordnete am Mittwoch an, dass die Regierung ihre Überprüfung von Materialien, die letzte Woche aus dem Haus einer Reporterin der Washington Post beschlagnahmt wurden, einstellen muss. Richter William B. Porter erließ die Anordnung als Reaktion auf eine Klage der Washington Post, in der argumentiert wurde, dass die Beschlagnahmung gegen den ersten Verfassungszusatz verstößt, und die Rückgabe der Gegenstände gefordert wurde.
In der Klage der Zeitung wurde behauptet, dass "die Beschlagnahmung die Meinungsfreiheit einschränkt, die Berichterstattung behindert und jeden Tag, an dem die Regierung geschützte Materialien in ihren Händen hält, irreparablen Schaden anrichtet". Richter Porter erklärte, dass die Post und die Reporterin Hannah Natanson hinreichend dargelegt hätten, dass der Status quo aufrechterhalten werden müsse, während die rechtlichen Fragen vor Gericht behandelt werden.
Das F.B.I. führte die Durchsuchung in der Wohnung von Frau Natanson durch. Frau Natanson hat ausführlich über die Veränderungen innerhalb der Bundesregierung unter der zweiten Trump-Administration berichtet. Wochen vor der Durchsuchung verfasste sie einen Artikel in der Ich-Form, in dem sie ihre Nutzung der verschlüsselten Messaging-App Signal zur Kommunikation mit Regierungsquellen schilderte. Einer ihrer Kollegen bezeichnete sie als "die Flüsterin der Bundesregierung".
Während der Durchsuchung beschlagnahmten die Behörden zwei Laptops, von denen einer der Post gehörte, sowie ein von der Firma ausgegebenes iPhone und eine tragbare Festplatte. Die genauen Gründe für die Durchsuchung und Beschlagnahmung wurden nicht offiziell bekannt gegeben, aber es wird erwartet, dass die Regierung Dokumente beim Gericht einreichen wird, in denen sie ihre Rechtfertigung erläutert. Das Anwaltsteam der Post bereitet sich darauf vor, zu argumentieren, dass die Durchsuchung zu weit gefasst war und die Rechte von Frau Natanson und der Zeitung gemäß dem ersten Verfassungszusatz verletzte. Die Regierung hat sich noch nicht öffentlich zu der Anordnung des Richters geäußert. Es wird erwartet, dass der Fall in den kommenden Wochen mit weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen und möglichen Anhörungen fortgesetzt wird.
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